Die Ausbildungsrichtlinien der „Shiatsu-Ausbildungen Austria“ gemäß den gesetzlichen Richtlinien für Shiatsu und den Massage-Verordnungen vom 28. 1. 2003 und 6. 5. 2009 und 2011 sind (Abweichungen und Änderungen in Hinblick auf die Anpassung an gesetzliche Anforderungen vorbehalten):
1. AUSBILDUNGSINHALTE
1.1. SHIATSU – THEORIE
Weltanschauliche Grundlagen (insbesondere Grundlagen des Daoismus)
Konzept und Verständnis von Qi
Theorie der Fünf Elemente (Wandlungsphasen)
Grundbegriffe der Traditionellen Fernöstlichen Medizin
Ganzheitliches Gesundheitsverständnis der Traditionellen Fernöstlichen Medizin
Klassisches Meridiansystem
Wirkungsweise von Shiatsu und artverwandten Behandlungsmethoden
Mindestens 100 wichtige Tsubos (Akupunkturpunkte): Lokalisation und Wirkungen, spezielle Punkte
Kontraindikationen für Shiatsu
Meridianenergien und ihre psychologischen Aspekte
Fülle und Leere, Kyo und Jitsu
Prinzipien energetischer Ernährung, Ernährungslehre
1.2 MEDIZINISCHES GRUNDWISSEN
Anatomie und Physiologie (mindestens 60 Stunden)1)
Pathologie (mindestens 50 Stunden)
Erste Hilfe (mindestens 30 Stunden)2)
Hygiene (mindestens 15 Stunden)2)
1.3. BEHANDLUNGSTECHNIKEN
Shiatsu & Akupressur
Meridianmassage und meridianfreies Shiatsu
Tiefes Shiatsu
Shiatsu & Körper- und Faszienarbeit
Dehnungen und Mobilisationen
Atemarbeit
Moxibustion
Schröpfen
Arbeit aus dem Hara
Unterschiedliche Drucktechniken
„Ganzheitliches“ und „symptomatisches“ Shiatsu
Sedierung und Tonisierung
Begleitung auf emotionaler Ebene
Komplikationen und Notfälle bei Shiatsu-Sitzungen
1.4 PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND SCHULUNG DER WAHRNEHMUNG
Schulung der Selbstreflexion und Wahrnehmung, Selbsterfahrung
Persönlichkeitsentwicklung im Sinne der Shiatsu-Begegnung
Begleitende Gesprächsführung
Ethische Grundlagen
Meridianübungen, Qi-Übungen, Atemübungen, Yoga-Übungen, Meditation u.ä.m.
1.5. ENERGETISCHE EINSCHÄTZUNG DES BEHANDLUNGSAUFBAUS (DIAGNOSTIK)
Allgemeine Anamnese
Diagnostik nach den 5 Elementen und der Traditionellen Fernöstlichen Medizin, Syndromdiagnostik
Acht Leitkriterien (Ba Gang)
Diagnostik in der Behandlung
Zungendiagnostik
Bo Shin, Bun Shin, Mon Shin, Setsu Shin
Gesichts- und Körperdiagnostik, Rückendiagnostik, Körperlesen
Haradiagnostik, Pulsdiagnostik u.a.m. sind optional
2. SHIATSU-SELBSTERFAHRUNG & ÜBUNGSPRAXIS
Mindestens 10 erhaltene Behandlungen en block von einer Shiatsu-PraktikerIn und mindestens weitere 5 Behandlungen von möglichst verschiedenen Shiatsu-PraktikerInnen
Mindestens 30 erhaltene Behandlungen von in Ausbildung stehenden Shiatsu-PraktikerInnen
Mindestens 40 Stunden Fallbesprechungen und Supervision und Studieneinheiten (davon zumindest die Hälfte der Stunden Fallbesprechungen und Supervision)
Behandlungsberichte von mindestens 150 Behandlungen (Sitzungsprotokolle) – incl. 3 Fallbeschreibungen, Fallstudien
Mindestens 48 Stunden Vertiefung und Übung im Rahmen von Praxistagen
Mindestens 50 Übungsstunden im Rahmen von Übungseinheiten oder Übungstagen
Arbeit an LehrerInnen und/oder anderen TeilnehmerInnen
Mindestens 3 Behandlungen an AusbilderInnen mit Feedback
3. AUFTEILUNG DER AUSBILDUNGSSTUNDEN GEMÄSS DER MASSAGE-VERORDNUNG VOM 28. 1. 2003
Allgemeine Theorie ….. mindestens 40 Stunden
Spezielle Shiatsu-Theorie ….. mindestens 80 Stunden
Medizinisches Grundwissen ….. mindestens 155 Stunden
Behandlungstechniken ….. mindestens 180 Stunden
Energetische Einschätzung des Behandlungsaufbaus ….. mindestens 115 Stunden
Persönlichkeitsentwicklung und Schulung der Wahrnehmung ….. mindestens 100 Stunden
Übungspraxis ….. mindestens 30 Stunden
4. ABSCHLUSSVORAUSSETZUNGEN
Mindestalter: 20 Jahre
Absolvierung der 4 Basiskurse „Shiatsu & Akupressur“, „Meridian-Massage“, „Meridiane & Grundlagen von Traditioneller fernöstlicher Medizin“ und „Basiskurs Shiatsu“, der 3 Aufbauseminare „Shiatsu Aufbaukurs“, „Shiatsu & Körper- und Faszienarbeit“ und „Diagnostik & Integration“, der 3 verpflichtenden Vertiefungsseminare „Vertiefung Meridian-Massage“. „Vertiefung Shiatsu & Körper- und Faszienarbeit“ und „Vertiefung Diagnostik & Integration “ sowie „Anatomie und Physiologie“ und „Pathologie“ und der Vertiefungsseminare nach Wahl (im Ausmaß von mindestens 76 Stunden)
Mindestzahl der Unterrichtsstunden (Unterrichtseinheiten): 700 (inkl. Anatomie und Physiologie, Pathologie, Erste Hilfe und Hygiene)
Mindestens 150 durch Behandlungsberichte nachgewiesene Behandlungen, wobei mindesten 50 Protokolle 1 Jahr vor der Abschlussprüfung abgegeben werden müssen, die restlichen 100 Protokolle – incl. 3 Fallstudien (Fallbeschreibungen), mindestens 2 Monate vor der Abschlussprüfung; zumindest 100 Protokolle müssen eine energetische Einschätzung (Diagnostik) gemäß den Ausbildungszielen beinhalten
Mindestens 10 erhaltene Behandlungen en block von einer Shiatsu-PraktikerInnen und mindestens weitere 5 Behandlungen von möglichst verschiedenen Shiatsu-PraktikerInnen
Mindestens 30 erhaltene Behandlungen von in Ausbildung stehenden Shiatsu-PraktikerInnen
Mindestens 50 Übungsstunden im Rahmen von Übungseinheiten
Mindestens 64 Stunden Vertiefung und Übung im Rahmen von Praxistagen
Mindestens 40 Stunden Fallbesprechungen und Supervision und Studieneinheiten (davon zumindest die Hälfte der Stunden Supervision)
Mindestens 3 Behandlungen an AusbildnerInnen mit Feedback (die letzte dieser Behandlungen spätestens zwei Monate vor der Abschlussprüfung)
Absolvierte Kurse und Ausbildungsteile anderer (Shiatsu-) Schulen und qualifizierter Ausbildungen können in Hinblick auf die darin erworbenen Kenntnisse nach Absprache mit den AusbildungsleiterInnen angerechnet werden.
5. PRÜFUNGSABLAUF
Teilprüfungen in „Praktische Shiatsu-Arbeit“ sowie „Meridian- und Punkte-Verständnis“
Abschlussprüfung nach Abschluss aller erforderlichen Ausbildungskriterien: praktische Shiatsu-Arbeit an einem „Modell“ sowie theoretische Fragen zu den gesamten Ausbildungsinhalten
Prüfungsnachweis aus Anatomie und Physiologie und Pathologie
Nachweis von Erste Hilfe und Hygiene
5.1. ZULASSUNG ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:
die beiden Teilprüfungen „Praktische Shiatsu-Arbeit“ (Erstellung eines Behandlungskonzepts an einem Modell und entsprechende, in ihrem Ansatz zu begründende Behandlung) sowie „Meridian- und Punkte-Verständnis“ (theoretische und praktische Prüfung über Merdian-Verläufe, Punkte-Lokalisationen und Indikationen) bis spätestens sechs Monate vor der Abschlussprüfung und alle notwendigen Ausbildungsschritte (Kurse und Seminare, Protokolle, Abschluss-Arbeit, Arbeit an AusbildnerInnen), wie sie in den Abschlussvoraussetzungen angegeben sind (ausgenommen Erste Hilfe und Hygiene).
Absolvierte Kurse und Ausbildungsteile anderer (Shiatsu-) Schulen und qualifizierter Ausbildungen können in Hinblick auf die darin erworbenen Kenntnisse nach Absprache mit den Ausbildungsleitern angerechnet werden. Aus wichtigen Gründen – den Lernfortschritten der angehenden Shiatsu-PraktikerIn – heraus können von den AusbildungsleiterInnen individuell Auflagen zur Zulassung zur Abschlussprüfung gemacht werden.
5.2. ABSCHLUSSPRÜFUNG
Die Abschlussprüfung umfasst den gesamten Lernstoff der Ausbildung (ausgenommen Erste Hilfe und Hygiene).
6. ABSCHLUSS-DIPLOM
Für das Abschluss-Diplom erforderlich sind:
die erfolgreiche Abschlussprüfung (inkl. aller Vorbedingungen),
der Nachweis von Erste Hilfe und Hygiene,
700 Ausbildungsstunden (Unterrichtseinheiten) gemäß den angeführten Ausbildungskriterien (inkl. Erste Hilfe und Hygiene).
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[1] Als Prüfungsnachweis aus „Anatomie und Physiologie“ und „Pathologie“ wird auch die abgeschlossene Ausbildung zum Physiotherapeuten, das abgeschlossene Medizinstudium, die abgeschlossene Ausbildung zur Krankenschwester bzw. zum Krankenpfleger oder die abgeschlossene Ausbildung zum Heilmasseur anerkannt, wenn dieser Abschluss zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung aus Shiatsu nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Anderenfalls muss ein entsprechendes Fachwissen nachgewiesen werden.
[2] Hygiene im Umfang von 15 Stunden, bzw. Erste Hilfe (weitere 15 Stunden an Erste Hilfe sind Bestandteil der regulären Shiatsu-Ausbildung an der Schule) können – sofern sie nicht länger als 5 Jahre vom Zeitpunkt des Abschlusses der Shiatsu-Ausbildung zurückliegen – bei gleichen Inhalten und gleichem Stundenumfang auch angerechnet werden.