Im Oktober geht die Corona-Kurzarbeit in Österreich zum dritten Mal in die Verlängerung. Dabei hat sich einiges geändert. MitarbeiterInnen betroffener Unternehmen stehen nun in der Pflicht, sich weiterzubilden. Das heißt, sie müssen beispielsweise betriebsinterne Fortbildungen oder AMS Kurse belegen. Verpflichtend oder nicht: berufliche Weiterbildung macht immer Sinn. Insbesondere in Krisenzeiten lohnt es sich, breit aufgestellt zu sein. Menschen, die bereits im Gesundheitswesen oder im Bereich Sport, Fitness und Wellness tätig sind, können beispielsweise durch eine Massage- oder Shiatsu-Ausbildung ihr Repertoire an Fähigkeiten sinnvoll erweitern. Aber auch Interessierte aus fremden Fachrichtungen können die zusätzliche Zeit, die ihnen aufgrund von Corona-Kurzarbeit zur Verfügung steht, nutzen und sich an unserer Schule zu MasseurInnen und Shiatsu-ExpertInnen ausbilden lassen. Das eröffnet neue berufliche Perspektiven und die Möglichkeit, sich langfristig auch mit einer eigenen Praxis selbstständig zu machen. Hier erklären wir die Besonderheiten des neuen Corona-Kurzarbeit-Modells und wie Sie die Situation individuell für Weiterbildung auch im Bereich Massage und Gesundheit nutzen können.
Durch das Modell der Corona-Kurzarbeit konnten in der Krise viele Betriebe in Österreich vor einer Insolvenz gerettet werden. Kündigungen wurden vermieden und so tausende Jobs bewahrt. Ab Oktober 2020 können Unternehmen für weitere sechs Monate die Arbeitszeit ihrer MitarbeiterInnen entsprechend der wirtschaftlichen Lage anpassen und sich die ausgefallenen Arbeitsstunden vom AMS erstatten lassen. ArbeitnehmerInnen erhalten dabei weiterhin zwischen 80-90 Prozent ihres Nettolohns. Wenn die dritte Phase der Corona-Kurarbeit beginnt, muss über einen Zeitraum von sechs Monaten hinweg mindestens 30 Prozent und maximal 80 Prozent gearbeitet werde und nicht wie bisher 90 Prozent.
„In der ersten Phase hieß es retten und helfen. Jetzt sind wir beim Überbrücken und Stabilisieren,“ erklärte Vizekanzler Werner Kogler auf der Pressekonferenz des Sommer-Ministerrats, auf der das neue Modell vorgestellt wurde. Der Präsident der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO), Harald Mahrer, erklärte dort, dass es auch eine „verpflichtende Weiterbildungsbereitschaft“ für die ArbeitnehmerInnen geben soll.
Pflicht zur Fortbildung: Was heißt das?
Doch was genau heißt „verpflichtenden Weiterbildungsbereitschaft“? Im Prinzip heißt es, dass Beschäftigte zu einer Fortbildung bereit sein müssen, wenn ihre ArbeitgeberInnen entsprechende Programme anbieten, erklärt eine Sprecherin der WKO auf Anfrage. Das jeweilige Unternehmen kann seine Angestellten also verbindlich zur Teilnahme verpflichten. Wie stark die Arbeitszeit reduziert wurde, spiele dabei keine Rolle. Auch wenn Beschäftigte noch 80 Prozent ihres Pensums erfüllen, müssen Sie unter Umständen an den angebotenen Maßnahmen teilnehmen.
Berufliche Weiterbildung ist in Zeiten von Corona wichtiger denn je
Pflicht hin oder hier – In den unsicheren Zeiten von Corona ist es sinnvoller denn je, sich beruflich fortzubilden. Denn auch, wenn das Modell Corona-Kurzarbeit bisher viele Firmen in Österreich vor einer Insolvenz bewahren konnte, so ist nicht sicher, wie sehr die Krise langfristig die Wirtschaft weltweit beeinflussen wird und ob in Zukunft doch noch viele Arbeitsplätze verschwinden werden. Die Formel ist einfach: Je mehr Qualifikationen Arbeitssuchende aufweisen, desto höher die Chancen, auf einem angespannten Arbeitsmarkt einen neuen Job zu finden, falls der alte Corona indirekt zum Opfer fallen sollte. Wer bereits im Gesundheitswesen oder als TrainerIn im Bereich Sport und Fitness arbeitet und sich beispielsweise zusätzlich im Bereich Massage fortbildet, sticht zwischen anderen BewerberInnen hervor.
Die im neuen Maßnahmenpaket verankerte Pflicht zur Weiterbildung gilt allerdings nur für die ArbeitnehmerInnen. Sie sollen in erster Linie Qualifikationen erwerben, die dem Unternehmen etwas bringen und in der betrieblichen Praxis von Nutzen sind, heißt es aus der WKO. „Aus diesem Grund gilt die Weiterbildungsbereitschaft dann, wenn das Unternehmen eine Weiterbildungsnotwendigkeit sieht“, so eine Sprecherin. ArbeitnehmerInnen, die sich neu orientieren und fortbilden möchten, können Angebote dazu nicht von ihren ArbeitgeberInnen einfordern, indem sie sich auf die Weiterbildungspflicht stützen. Außerdem können sie nicht frei entscheiden, welche Fähigkeiten Sie erlernen oder schulen möchten. Insbesondere wenn es um den Erwerb von Wissen geht, dass über die betrieblichen Praxis hinausgeht und der Betrieb keinen direkten Zusammenhang sieht, wird es schwierig.
Bildungskarenz als möglicher Weg, um Zusatzqualifikationen zu erwerben
Um die durch Kurzarbeit zur Verfügung stehende Zeit, effizient und sinnvoll den eigenen Interessen entsprechend zu nutzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, auch wenn der eigenen Betrieb kein Angebot bereitstellt oder dieses nicht den eigenen Ansprüchen genügt. Eine davon heißt zum Beispiel Bildungskarenz. Diese kann man ganz individuell mit dem Chef vereinbaren. Der Arbeitsplatz bleibt bestehen während die Gehaltszahlungen vom Arbeitgeber ausbleiben. ArbeitnehmerInnen können dafür entsprechende Anträge für finanzielle Unterstützung beim AMS stellen und die Lücke so ausgleichen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält man vom AMS ein Bildungsgeld. Falls Sie also schon immer an Massage und ganzheitlichen Methoden interessiert waren, ist vielleicht jetzt genau der richtige Zeitpunkt gekommen, sich dem Thema zu widmen und zum Beispiel durch Bildungskarenz den nötigen Freiraum dafür zu schaffen.
Mit Massage und Shiatsu erfolgreich durch die Krise
Stephan Hilpert und sein Team vereinen in einer Ausbildungsstätte zwei qualitative, offiziell anerkannte Berufsausbildungen, die sich an EinsteigerInnen und Fortgeschrittene richten. Im Basiskurs lernen TeilnehmerInnen nicht bloß Massage-Griffe und Bindegewebs- wie auch Faszientechniken, sie erwerben auch umfangreiches Wissen über Anatomie und den menschlichen Kreislauf. „Egal, ob das Ziel ist, Massage für Zuhause anzubieten oder ob es ein berufliches Standbein werden soll: Nach dem Basiskurs ist die Tür offen für verschiedene Fachrichtungen“, erklärt Stephan Hilpert, der seit über 30 Jahren als Pionier in seinem Bereich gilt. Erfolgreichen TeilnehmerInnen stünden viele Türen im Bereich Behandlung, Sport und auch im Wellnesssektor offen.
Ein anderer großer Zweig ist Shiatsu, eine japanische Technik, die nicht bloß ganz klassisch auf der Massageliege, sondern vor allem sitzend, stehend und am Boden angewendet werden kann. „Die asiatischen Methoden sind ganzheitlicher aufgestellt“, sagt Hilpert, „Sie betrachten den Menschen im Gesamtbild von Gesellschaft, Religion und Kosmos und sind nicht nur symptomatisch auf medizinische Probleme bedacht.“ Daher sei Shiatsu die ideale Ergänzung zur klassischen, manuellen Technik.
Ob Manuelle Massage oder Shiatsu, beide Programme basieren auf einem Modulsystem, dass individuell zusammenstellt werden kann, sowohl zeitlich als auch inhaltlich. So können Lerntempi ganz individuell an die jeweiligen äußeren Umstände angepasst werden. Wer in Kurzarbeit ist, aber nur 20 Prozent weniger arbeitet, lernt eben langsamer. Wer aufgrund von Kurzarbeit plötzlich doppelt so viel Zeit zur Verfügung hat oder im Rahmen einer Bildungskarenz völlig frei agieren kann, kann die Zeit intensiv nutzen und die Module zügig hintereinander abschließen und direkt nach dem Basiskurs die entsprechenden Aufbaukurse anhängen. Zum anderen können die Module an bereits vorhandenes Wissen angepasst werden. Wer sich zum Beispiel im Bereich Anatomie gut auskennt, durch ein Medizinstudium oder eine andere gesundheitliche Ausbildung, braucht bei Stephan Hilpert keinen Anatomiekurs mehr zu besuchen.
Bevor Sie sich für eine umfangreiche Ausbildung entschließen, bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, im Rahmen eines Webinars erst einmal in die Thematik hinein zu schnuppern. Innerhalb von drei Stunden erlernen Sie Grundkenntnisse in Körperarbeit und Massage. Danach sind Sie bereits in der Lage, einfache Massagen an Familienmitgliedern oder Freunden durchzuführen. Sollten Sie sich danach gegen die volle Ausbildung entscheiden, können Sie trotzdem im Privaten punkten.
Flexibilität in Krisenzeiten
Im neuen Maßnahmenpaket zur Corona-Kurzarbeit ist verankert, dass Weiterbildungsmaßnahmen bei Bedarf des Unternehmens im Notfall auch unterbrochen werden können, wenn sich zum Beispiel die Auftragslage einer Firma wieder so positiv entwickelt, dass MitarbeiterInnen aus der Kurzarbeit geholt werden müssen. Für unsere Ausbildungen existiert kein vorgegebener Zeitplan. Dieser wird individuell zusammengestellt und kann gegebenenfalls angepasst werden, wenn Sie plötzlich wieder mehr arbeiten müssen. Auch vor Corona konnten Berufstätige unsere Programme aufgrund der Flexibilität auch neben einem Vollzeitjob problemlos durchlaufen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie telefonisch (+4317189154) werktags von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr. Informationen können Sie auch gerne per E-Mail (info@manuelle-ausbildung-hilpert.at) einholen.